Mo–Fr 10:00–19:00 · Sa 12:00–20:00 · Konak, İzmir
Investment

Investitionsberatung & Immobilien in der Türkei

Die Türkei bietet ausländischen Investoren attraktive Möglichkeiten: einen großen Binnenmarkt, qualifizierte Arbeitskräfte, wettbewerbsfähige Kosten und eine strategische Lage zwischen Europa und Asien.

Geschäftsgründung

Neugründungen oder Joint Ventures mit türkischen Partnern. Beratung zu Rechtsformen, Registrierung und Lizenzen.

Immobilien

Wohnhäuser, Ferienwohnungen, Hotels, Gewerbeimmobilien und Grundstücke. Vollständige Begleitung beim Erwerb.

Import & Export

Wareneinfuhr und -ausfuhr, Logistik, Zollabwicklung und Dokumentation — von der Verladung bis zur Lieferung.

Joint Ventures

Verhandlung, Vertragsübersetzung und notarielle Beglaubigung bei Partnerschaften mit türkischen Unternehmen.

Rechtliche Grundlagen

Ausländisches Investitionsrecht, Gegenseitigkeitsabkommen für den Immobilienerwerb und behördliche Anforderungen.

Dokumente & Übersetzung

Alle investitionsbezogenen Dokumente — Verträge, Grundbuchauszüge, Handelsregisterauszüge — übersetzt und beglaubigt.

Immobilienerwerb

Rechtliche Grundlage

  • Erwerb auf Grundlage von Gegenseitigkeitsabkommen
  • Staatsangehörige geeigneter Länder können Immobilien in der Türkei erwerben
  • Ausgeschlossen: Liegenschaften in militärischen Sperrbereichen
  • Eintragung im Grundbuch (Tapu) erforderlich
  • Beglaubigte Übersetzung aller Kaufunterlagen
  • Vollständige Begleitung bis zur Eigentumsübertragung
Erstberatung

Sprechen Sie mit uns

Ob erste Orientierung oder konkretes Vorhaben — wir beraten Sie unverbindlich auf Deutsch.

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